Die Stadt Oberkirch lässt Sie wissen:
Formular: siehe unten
Die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und an den weiterführenden Schulen wird weiter aufrechterhalten und ausgeweitet: Schüler der siebten Klasse werden in die Notbetreuung mit einbezogen. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn beide Erziehungsberechtigten oder die/der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und nicht abkömmlich sind.
Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte, wenn die/der weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist. Darüber hinaus sollen auch Eltern, die aufgrund ihres Berufes einen bestätigten Bedarf haben, diese Betreuung in Anspruch nehmen können.
Die Kriterien für die systemrelevanten Berufe und erweiterten Bereiche werden derzeit vom Kultusministerium ausgearbeitet und Anfang der kommenden Woche bekanntgegeben. Erst nach Vorlage kann eine endgültige Entscheidung getroffen werden.
Bitte machen Sie konkrete Angaben zu Ihrer beruflichen Situation und dem entsprechenden Betreuungsbedarf Ihres Kindes/Ihrer Kinder und geben Sie das Formular bis Montag, 20. April 2020, 11 Uhr im Sektretariat in Nußbach ab,
schicken Sie es per Fax an 07805 919477
oder per Email-Anhang an poststelle@krongut.schule.bwl.de
Herzlichen Dank!
Wir setzen uns per Email mit Ihnen in Verbindung!
Herzlicher Gruß und bleiben Sie gesund!
Gudrun Weinberg
Nesselrieder Straße 19
77704 Oberkirch
Tel.: 07805 3533
Fax.: 07805 919477
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